Krankenkassen

 

Hebammenhilfe umfasst die Beratung, Betreuung, und Hilfeleistung in Schwangerschaft, Geburt, Neugeborenenzeit, Wochenbett und Stillzeit. Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütung dieser Leistungen sind in der Hebammengebührenverordnung geregelt.

 

Privatversicherte müssen sich über Ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse informieren.